Die Gemeinde
bemüht sich auf dieser Plattform informativ, aktuell und bürgernah zu sein.
Wünsche und Anregungen zum Inhalt werden sehr gerne angenommen.
Euer Bürgermeister
Bundesabgabenordnung nun auch für Gemeinden gültig !
| Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die jeweiligen Landesabgabenordnungen durch eine gemeinsame Bundesabgabenordnung (BAO) ersetzt. | |
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
| Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. | |
Müllgebühren
| Die Müllgebühr wird berechnet aus einer Grundgebühr und einer personenbezogenen Gebühr. | |
Kanalgebühren:
| Die Kanalbenützungsgebühr wird personenbezogen berechnet! Die Anschlussgebühr für den Schmutzwasserkanal beträgt € 11,-- incl. Mwst pro m² verbauter Fläche. | |
Wassergebühren
| Die Kosten für einen Wasseranschluss der Gemeinde Naas betragen € 1.600,-- (incl. Mwst) Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt € 0,50 (incl. Mwst) pro m³ Wasser Die Wasserzählergebühr beträgt monatlich € 0,67 (incl. Mwst) |
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Lustbarkeitsabgabe
| Die Höhe der Lustbarkeitsabgabe beläuft sich je nach Gerät zwischen € 300,- und € 700,-, Landeslustbarkeitsabgabe zusätzlich € 167,50 monatlich. | |
Hundeabgabe
| Die Vorschreibung erfolgt mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres. Die Hundeabgabe beträgt € 7,27 pro Hund. | |