Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes

Die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunk- und Fernsehgebühr sowie des Fernsprechgrundentgeltes ist möglich: Bei Bezug einer Leistung nach pensionsrechtlichen Bestimmungen...

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der OBS-Homepage

Antragsformulare erhalten Sie auch im Gemeindeamt.


Kontaktadresse:
ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien
Service Hotline: 050 200 800
Mo-Fr 07:00-19:00 Uhr