Steuern, Abgaben & Gebühren

Die Gemeinde Naas informiert Sie über Abgaben, Steuern und Gebühren. Durch die neue Möglichkeiten, einen Einziehungsauftrag zu unterfertigen, versäumen Sie keine Fristen! Das Formular können Sie sich bequem hier herunterladen.


Müllgebühren

Die jährliche Müllabfuhrgebühr beträgt für das Jahr 2024:

  • Grundgebühr:
    • Haushalt mit einer Person:  €    71,84
    • Haushalt mit 2 Personen:     €    98,59
    • Haushalt mit 3 Personen:     € 125,34
    • Haushalt mit 4 Personen:     € 152,09
    • Haushalt mit 5 Personen:     € 178,84
    • Haushalt mit 6 Personen:     € 205,59
    • Haushalt mir 7 Personen:     € 232,34
    • Haushalt mit 8 Personen:     € 259,09
    • Haushalt mit 9 Personen:     € 285,84
    • Haushalt mit 10 Personen:  € 312,59
  • Variable Gebühr:
    • Haushalt mit einer Person:  €    25,44
    • Haushalt mit 2 Personen:     €    38,16
    • Haushalt mit 3 Personen:     €    50,88
    • Haushalt mit 4 Personen:     €    63,60
    • Haushalt mit 5 Personen:     €    76,32
    • Haushalt mit 6 Personen:     €    89,04
    • Haushalt mir 7 Personen:     € 101,76
    • Haushalt mit 8 Personen:     € 114,48
    • Haushalt mit 9 Personen:     € 127,20
    • Haushalt mit 10 Personen:  € 139,92

Zusätzlicher Abfallsammelsack (60 l): € 6,36
Biomüllentsorgung pro zu entleerender Mülltonne (120l) und Jahr: € 209,98

Biomüllentsorgung pro zu entleerender Mülltonne (240l) und Jahr: € 419,98

Diese Gebühren werden mit 1.1.2024 angewendet und beinhalten bereits die MWSt.

Für Gewerbebetriebe gibt es eigene Tarife.

Die Verordnung zum Download finden Sie hier...



Kanalgebühren

Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2024:

a) Haushalte : - Jahresgebühr brutto

  • Haushalt mit einer Person €    187,45
  • Haushalt mit 2 Personen    €    362,18
  • Haushalt mit 3 Personen    €    527,37
  • Haushalt mit 4 Personen    €    684,31
  • Haushalt mit 5 Personen    €    828,50
  • Haushalt mit 6 Personen    €    964,83
  • Haushalt mit 7 Personen    € 1089,35
  • Haushalt mit 8 Personen    € 1205,30
  • jede weitere Person              €    116,04

Änderungen in der Personenanzahl werden mit dem nächstfolgenden Quartal berücksichtigt.

b) gewerbliche Betriebe : - Jahresgebühr

je 50 m² Betriebsfläche = 1 EGW á € 146,54 brutto

Auf- und Abrundungen von Beträgen zur Erreichung von geraden Beträgen bleiben vorbehalten.


Die Verordnung zum Download finden Sie hier...



Wassergebühren

Die Kosten für einen Wasseranschluss der Gemeinde Naas betragen € 2.200,-- (inkl. Mwst)
Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt € 1,17 (inkl. Mwst) pro m³ Wasser. (2024)
Die Wasserzählergebühr beträgt monatlich € 0,84 (inkl. Mwst). (2024)



Hundeabgabe

Die Gemeinde Naas hat aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/207, und des Landesgesetzes vom 3. Juli 2012, LGBL. 89/2012, über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) folgende Hundeabgabenordnung erlassen. 

Die Verordnung laut GR-Beschluss vom 31.01.2018 zum Download finden Sie hier...



Lustbarkeitsabgabe

Die Höhe der Lustbarkeitsabgabe gemäß den Bestimmungen in der Verordnung beträgt für
1 Apparat (Automat) pro Monat
a) Spielapparate und Spielautomaten mit optisch oder akustisch aggressiven Handlungen 
(§4 Abs. 5 Z. 3 LAG 2003) € 700,--
b) Geldspielapparate und Glücksspielautomaten (§ 4 Abs. 5 Z. 4 LAG 2003) € 300,--

Landeslustbarkeitsabgabe zusätzlich € 167,50 monatlich.



Bundesabgabenordnung nun auch für Gemeinden gültig!

Im Zuge dieser Umstellung erfolgt auch eine Umstellung der Lastschriftanzeige.
IBAN und BIC ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer.
Umsetzung der BAO

Im Zuge der Umstellung wird nun zukünftig auch die Rückstandsverwaltung BAO - konform durchgeführt werden. Für überfällige Abgaben/Gebühren werden
Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge verrechnet.

Mit einer Einzugsermächtigung, die Sie einfach im Gemeindeamt unterfertigen, oder hier herunterladen und unterfertigt an das Gemeindeamt übermitteln,
werden Ihre Abgaben/Gebühren fristgerecht eingezogen.

Download Formular



Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen

§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben. Für den Bereich der Gemeinde NAAS werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt: Anbringen an die Gemeinde NAAS können rechtswirksam per E-Mail an gde(at)naas.gv.at eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung untenstehender Formate bestimmt.

Format Erstellbar / lesbar mit Dateierweiterung Kommentar

Text Editor, Mail, usw. *.TXT
Portable Document Acrobat Writer, diverse Freeware Programme *.PDF
Rich Text Format Word für Windows, Office Programme, usw. *.RTF
Word Word for Windows, Open Office *.DOC/DOCX MS Office 97, 2000,2003, 2007
JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG

Datenträger
Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende
Datenträger bestimmt:

- CD und DVD
- USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0

Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt.

Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.