Bundesabgabenordnung nun auch für Gemeinden gültig!

Im Zuge dieser Umstellung erfolgt auch eine Umstellung der Lastschriftanzeige.
IBAN und BIC ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer.
Umsetzung der BAO

Im Zuge der Umstellung wird nun zukünftig auch die Rückstandsverwaltung BAO - konform durchgeführt werden. Für überfällige Abgaben/Gebühren werden
Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge verrechnet.

Mit einer Einzugsermächtigung, die Sie einfach im Gemeindeamt unterfertigen, oder hier herunterladen und unterfertigt an das Gemeindeamt übermitteln,
werden Ihre Abgaben/Gebühren fristgerecht eingezogen.

Download Formular