Kanalbenützungsgebühren für das Jahr 2026:
a) Haushalte : - Jahresgebühr brutto
- Haushalt mit einer Person € 209,91
- Haushalt mit 2 Personen € 405,57
- Haushalt mit 3 Personen € 590,56
- Haushalt mit 4 Personen € 766,29
- Haushalt mit 5 Personen € 927,75
- Haushalt mit 6 Personen € 1080,42
- Haushalt mit 7 Personen € 1219,87
- Haushalt mit 8 Personen € 1349,70
- jede weitere Person € 129,93
Änderungen in der Personenanzahl werden mit dem nächstfolgenden Quartal berücksichtigt.
b) gewerbliche Betriebe : - Jahresgebühr
je 50 m² Betriebsfläche = 1 EGW á €164,10 brutto
Auf- und Abrundungen von Beträgen zur Erreichung von geraden Beträgen bleiben vorbehalten.
Die Verordnung zum Download finden Sie hier...

